Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
Name
Free Africa Family e.V.
Kurzname
FAFA
Sitz & Adresse
FREE AFRICA FAMILY e.V.
Gieshügeler Str. 10
97218 Gerbrunn
Gründungsjahr; 2020
ITZ Ansprechpartner: Jürgen Henneberger, juergen.henneberger@fafa.africa
Vorstand
Vorsitzender: Jürgen Henneberger
Stellvertreter 1 (=Schatzmeister): René Pratter
Stellvertreterin 2 (= Schriftführerin): Denise Pratter
Wir sind 20 aktive Mitglieder inkl. Vorstand (alle ehrenamtlich).
Stand: 03.2022
Spenden von privaten und Unternehmen/Stiftungen
Einnahmen und Ausgaben
Satzung Deutschland §2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Verwendungszweck des Vereins ist es die Förderung von Bildung und Erziehung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen in Ghana.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Zuwendung von Vereinsmitteln an lokale Schulen bzw. an geeignete Berufsausbildungseinrichtungen vor Ort sowie durch alle Maßnahmen, die für die Unterbringung, den Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung der Kinder während der Förderung und für den Erhalt der entsprechenden Einrichtungen notwendig sind.
Insbesondere sollen auch Kinder mit sportlichem Talent gefördert werden, auch und gerade durch Training im Fußball.
Der Vereinszweck darf nur geändert werden, wenn der Vorstand dem zustimmt.
Satzung Schweiz §2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütung begünstigt werden. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmässige Zwecke verwendet werden.
Zweck des Vereins ist die Ermöglichung und Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung von Kindern aus Armenvierteln und Strassenkindern in Ghana durch die Zuwendung von Vereinsmitteln an lokale Schulen bzw. an geeignete Berufsausbildungseinrichtungen vor Ort. Hierbei sollen insbesondere Kinder mit fussballerischem Talent gefördert werden, auch und gerade durch Training in Fussball. Zu diesen Zwecken zählen auch alle Massnahmen, die für die Unterbringung, den Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung der Kinder während der Förderung und für den Erhalt der entsprechenden Einrichtungen notwendig sind.
Der Vereinszweck darf nur geändert werden, wenn der Vorstand dem zustimmt.
Keine
Keine
Kontakt Deutschland
FREE AFRICA FAMILY e.V.
Gießhügler Straße 10
97218 Gebrunn
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