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Die Spenden können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Unsere Vereine (Deutschland, Schweiz) wurden im jeweiligen Land als gemeinnützig anerkannt. 

Bankverbindung DEUTSCHLAND

IBAN: DE69 8306 5408 0004 2198 56

FREE AFRICA FAMILY e.V., Gieshügeler Str. 10, 97218 Gerbrunn

Bankverbindung SCHWEIZ

IBAN: CH41 8080 8007 0421 9480 7

FREE AFRICA FAMILY, Adlerstrasse 5, 9463 Oberriet

oder

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr von Free Africa Family e.V.


Name

Free Africa Family e.V.


Kurzname

FAFA


Sitz & Adresse

FREE AFRICA FAMILY e.V.

Gieshügeler Str. 10

97218 Gerbrunn


Gründungsjahr; 2020

ITZ Ansprechpartner: Jürgen Henneberger, juergen.henneberger@fafa.africa

 

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Freistellungsbescheid

 

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Vorstand

Vorsitzender: Jürgen Henneberger

Stellvertreter 1 (=Schatzmeister): René Pratter

Stellvertreterin 2 (= Schriftführerin): Denise Pratter

 

5. Tätigkeitsbericht

 

6. Personalstruktur

Wir sind 20 aktive Mitglieder inkl. Vorstand (alle ehrenamtlich).

Stand: 03.2022

 

7. Angaben zur Mittelherkunft

Spenden von privaten und Unternehmen/Stiftungen

Einnahmen und Ausgaben

 


8. Angaben zur Mittelverwendung


Satzung Deutschland §2 Vereinszweck


Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.


Verwendungszweck des Vereins ist es die Förderung von Bildung und Erziehung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen in Ghana.


Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Zuwendung von Vereinsmitteln an lokale Schulen bzw. an geeignete Berufsausbildungseinrichtungen vor Ort sowie durch alle Maßnahmen, die für die Unterbringung, den Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung der Kinder während der Förderung und für den Erhalt der entsprechenden Einrichtungen notwendig sind.


Insbesondere sollen auch Kinder mit sportlichem Talent gefördert werden, auch und gerade durch Training im Fußball.


Der Vereinszweck darf nur geändert werden, wenn der Vorstand dem zustimmt.




Satzung Schweiz §2 Vereinszweck


Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismässig hohe Vergütung begünstigt werden. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmässige Zwecke verwendet werden.



Zweck des Vereins ist die Ermöglichung und Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung von Kindern aus Armenvierteln und Strassenkindern in Ghana durch die Zuwendung von Vereinsmitteln an lokale Schulen bzw. an geeignete Berufsausbildungseinrichtungen vor Ort. Hierbei sollen insbesondere Kinder mit fussballerischem Talent gefördert werden, auch und gerade durch Training in Fussball. Zu diesen Zwecken zählen auch alle Massnahmen, die für die Unterbringung, den Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung der Kinder während der Förderung und für den Erhalt der entsprechenden Einrichtungen notwendig sind.


Der Vereinszweck darf nur geändert werden, wenn der Vorstand dem zustimmt.



9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Keine


10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Keine

Kontakt Schweiz

FREE AFRICA FAMILY

Adlerstraße 5

9463 Oberriet

Kontakt Deutschland

FREE AFRICA FAMILY e.V.

Gießhügler Straße 10

97218 Gebrunn

Kontakt Ghana

FREE AFRICA FAMILY

House Nr. TR A1/018

Abia Pram Pram

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